Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass bekannt ist, wo sämtliche Ver- und Entsorgungsleistungen ( z.B. Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Telefon und Internet, etc.) liegen und diese bei Vorhandensein auch markiert. 

Für evtl. entstehende Schäden, Folgeschäden, Maschinen und Menschenschäden wird der Auftraggeber bei nicht Beachtung in die volle Verantwortung genommen, entstehende Kosten und Folgekosten werden dem Auftraggeber berechnet.

Für Erdarbeiten welche unter die Genehmigungspflicht fallen, ist mir vor Ausführung eine Genehmigung vorzulegen.

Ggf. anfallende Kosten wie z.B. Genehmigungen, Straßenreinigungen usw. sind nicht im Angebot enthalten und müssen vom Auftraggeber beantragt und bezahlt werden.

Jegliche Abfuhr von Material wie z. B. Erde oder Grüngut muss vom Auftraggeber selbst organisiert und bezahlt werden.

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

  1. Meine AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende Bedingungen des Kunden (nachfolgend Auftraggeber _ AG genannt) erkenne ich nur dann an, wenn ich diese ausdrücklich schriftlich bestätigt habe. 

 

Angebot und Unterlagen

  1. Angebote, Bilddarstellungen und Unterlagen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich anerkannt, stets als freibleibend und unverbindlich. Alle Abreden zum Vertrag und seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nachaufträge, Auftragserweiterung und Abreden nach Vertragsschluss.
  2. Genehmigungen von Behörden sind vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten zu beschaffen und zu bezahlen. Dies gilt auch für anfallende Kosten von Prüfstatistiken. 

 

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Meine Preise sind Brutto. Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs.1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  2. Skontoabzüge sind unzulässig, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Der Preis auf der Rechnung kann vom Angebot abweichen, da die Preise auf Stunden basieren. Zu bezahlen gilt der Betrag auf der Rechnung, die nach Abschluss erstellt wird. 
  4. Verzögern sich die Arbeiten infolge mangelhafter Vorleistung des Auftraggebers oder seinen Bevollmächtigten, oder einem anderen, durch mich nicht zu vertretenden Grund, so sind die hieraus entstehenden Kosten an F. D. Baggerservice zu vergüten.
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