Der Auftraggeber ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass bekannt ist, wo sämtliche Ver- und Entsorgungsleistungen ( z.B. Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Telefon und Internet, etc.) liegen und diese bei Vorhandensein auch markiert.
Für evtl. entstehende Schäden, Folgeschäden, Maschinen und Menschenschäden wird der Auftraggeber bei nicht Beachtung in die volle Verantwortung genommen, entstehende Kosten und Folgekosten werden dem Auftraggeber berechnet.
Für Erdarbeiten welche unter die Genehmigungspflicht fallen, ist mir vor Ausführung eine Genehmigung vorzulegen.
Ggf. anfallende Kosten wie z.B. Genehmigungen, Straßenreinigungen usw. sind nicht im Angebot enthalten und müssen vom Auftraggeber beantragt und bezahlt werden.
Jegliche Abfuhr von Material wie z. B. Erde oder Grüngut muss vom Auftraggeber selbst organisiert und bezahlt werden.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Angebot und Unterlagen
Preise und Zahlungsbedingungen
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